Zusätzliche zu den AGB gelten die allgemeinen Mietbedingungen:
1.
Allgemeines Grundlage
dieses Mietvertrages sind ausschließlich die aufgeführten Vertragsbedingungen.
Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Der Mieter erkennt durch seine
Unterschrift an, dass er den Mietgegenstand in ordnungsgemäßen Zustand
übernommen hat. Bei Übernahme des Mietgegenstandes ist der Personalausweis
vorzulegen. Etwaige Mängel sind am Tag der Anmietung dem Vermieter schriftlich
(per Mail) anzuzeigen. Versäumt der Mieter diese Frist gehen eventuelle Schäden
zu Lasten des Mieters. Eine verspätete Mängelmeldung wird nicht anerkannt. 2. Besondere Pflichten des Mieters Der
Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand schonend zu behandeln und alle für
die Benutzung des Mietgegenstandes bestehenden Vorschriften sorgfältig zu
beachten. Ab Übergabe des Mietgegenstandes geht die Haftung und der
Gefahrenübergang an den Mieter für die gesamte Mietzeit über bis zur Abgabe an
den Vermieter. Der Mieter stellt den Vermieter für jede Inanspruchnahme frei
für Sach- oder Personenschäden. Der Mieter übernimmt ab Übernahme die Haftung
für sämtliche Haftungs- und Schadensersatzansprüche egal ob eigene oder Dritter
die sich aus die Benutzung der Mietgegenstände ergeben sollten. Wir empfehlen
den Abschluss
einer Haftpflichtversicherung. Bei
Nichteinhaltung der Abhol- und Rückgabetermine am Standort (Im Klamm 1, 21709
Düdenbüttel), kann der Vermieter eine Gebühr in Höhe von 20,00 € als
Kostenentschädigung geltend machen. Der
Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er eine Einweisung für den
gemieteten Gegenstand oder Gegenstände erhalten hat. 3. Mietdauer und Rückgabe Der
Mieter verpflichtet sich den Mietgegenstand in dem von ihm übernommen Zustand
am vereinbarten Tag wieder zurückzugeben bzw. sich zwecks eines genauen
Zeitpunktes mit dem Vermieter in Verbindung zu setzen. Nach 2 Tagen ohne
Benachrichtigung erfolgt eine Anzeige wegen Unterschlagung. Bei
Rückgabe von Mietartikeln außerhalb der Öffnungszeiten (sofern mit dem
Vermieter vereinbart), trägt der Mieter das Risiko bei Beschädigungen oder
Verlust sofern diese Schäden nicht durch eine Versicherung gedeckt sind. Erst
bei Rücknahme durch den Vermieter geht die Mietzeit zu Ende und das Risiko geht
auf den Vermieter über. 4. Auftreten von Schäden Bei
Auftreten von Schäden ist zwecks Durchführung der Reparatur sofort telefonisch
mit dem Vermieter Rücksprache zu halten. Beschädigte Teile sind aufzuheben bzw.
Fotos zu erstellen und dem Vermieter bei Rückgabe oder im Zuge des Aufbaus des
Mietgegenstandes vorzulegen bzw. zu schicken. Die Mietgegenstände haben keinen
vor Ort Service (falls nicht gesondert aufgeführt). Der Mieter muss den
Mietgegenstand dem Vermieter zur Reparatur in den Räumlichkeiten des Vermieters
zur Verfügung stellen. Das gilt auch für den Fall einer Lieferung durch den
Vermieter. 5. Umfang der Haftung des Mieters Der
Mieter haftet grundsätzlich dem Vermieter bei Eintritt von Schäden am
Mietgegenstand oder Diebstahl in voller Höhe für den dem Vermieter entstandenen
Schaden. Der Mieter haftet für die Reparaturkosten im Schadensfall. Die
Mietgegenstände sind nicht versichert. Die Haftung geht mit Übernahme der
Mietgegenstände auf den Mieter über. Bei einem selbst verursachten Schaden
haftet der Mieter insbesondere für den entstandenen Wertverlust, d. h. der
Mieter schuldet dem Vermieter den Wertverlust durch den Schaden. 6. Sonstiges Der
Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch seinen Mietgegenstand entstanden
sind. Insbesondere bei unsachgemäßer Behandlung oder durch Folgeschäden. Der
Mieter bestätigt, dass ihm diese Bedingungen ausgehändert wurden und er diese
akzeptiert. Für alle Streitigkeiten
aus diesem Vertrag ist, der Gerichtsstand Düdenbüttel vereinbart. Bei
Reservierungen muss der Mieter diesen Mietvertrag innerhalb der im Vertrag
angebenden Frist dem Vermieter zurücksenden. Ansonsten besteht kein Anspruch
mehr auf die Reservierung. Der Gesamtbetrag ist bei Abholung am Lager oder
Anlieferung in bar zu zahlen. Evtl. Anlieferungen erfolgen nur bis
Bordsteinkante, sofern nichts weiter vereinbart. 7. Kaution Der
Vermieter kann für seine Mietgegenstände eine Sicherheitsleistung (Kaution)
erheben. Die Kaution wird vom Mieter bei Abholung in bar gezahlt Die Kaution
wird nach Rückgabe der Mietgenstände sowie nach der Prüfung durch den Vermieter
dem Mieter in bar erstattet. 8. Stornobedingungen und Rücktritt vom Mietvertrag /
Zahlungsverzug Für
den Fall einer Stornierung durch den Mieter, erklärt sich der Mieter zu den
unten aufgeführten Stornierungsgebühren einverstanden: 3
Wochen vor Anmietung: 30% des Mietpreises 1
Woche vor Anmietung: 100% des Mietpreises Unabhängig
von dem Zeitpunkt der Stornierung entfallen folgen Bearbeitungsgebühren: Mietvertragswert
30 € - 200 € Gebühren: 12 € Mietvertragswert
201 € - 350 € Gebühren: 27 € Mietvertragswert
351 € - 500 € Gebühren: 45 € Bei
nicht Zahlung einer vertraglichen Anzahlung (Mietvertrag mit Anzahlung) erfolgt
nach dem Mahnlauf die Aufhebung bzw. Stornierung des Mietvertrages. In diesem
Fall fallen auch für den Mieter die o. g. Stornierungskosten inkl.
Bearbeitungsgebühren an.